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Kolvenburg

Billerbeck

Herzlich willkommen!

Die ehemalige, heute denkmalgeschützte kleine Wasserburg stammt aus dem  15. und 16. Jahrhundert – ihre Wurzeln reichen aber noch viel weiter  zurück: Die Baugeschichte der heutigen Anlage begann um 1300, als die  Ritter von Billerbeck eine feste Turmbrug über dem Vorgängerbau  errichteten. Die namensgebende Familie von Colve übernahm hiernach die  Anlage. Viele der zahlreichen Umbauten, die aus der ehemaligen Wehranlage ein typisches Wohnhaus des niederen Adels machten, lassen  sich noch heute im Inneren der Kolvenburg nachvollziehen. Aufwendig  renoviert, wurde die Kolvenburg 1976 schließlich als Kulturzentrum des  Kreises Coesfeld eröffnet. 

Heute ist die Kolvenburg ein hochkarätiger Ausstellungsort in  historischem Ambiente, der weit über die Region hinaus bekannt ist. Das  kulturelle Angebot ist sehr breit aufgestellt und reicht von  erstklassigen Konzerten über zeitgenössische Kunstausstellungen bis hin  zu alljährlichen Frühlings- und Adventsmärkten. 

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 370 cm x 530 cm). 
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 67 m lang. Er ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 6 % über eine Strecke von 24 m.  
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang und über den Nebeneingang per Rampe.  
  • Die Rampe hat eine Neigung von 17 % und eine Gesamtlänge von 110 m.
  • Die Räume im Erdgeschoss sind stufenlos zugänglich. Die Räume im Kellergeschoss sind über den Nebeneingang und die Räume im Obergeschoss nur über Treppen erreichbar.    
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit. 
  • Die Exponate/Stationen/Objekte und die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen sichtbar und lesbar. 
  • Im Speiseraum ist ein unterfahrbarer Tisch (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm) vorhanden.  
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Kellergeschoss 

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 133 cm x 145 cm; vor dem WC 167 cm x 133 cm;
    links neben dem WC 42 cm x 70 cm; rechts neben dem WC 93 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.  
  • Es gibt eine induktive Höranlage. 
  • Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. 
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen). 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen mitgebracht werden. 
  • Die Eingangsbereiche sind visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.  
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und/oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Die Treppenauf- und abgänge sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name der Burg ist von außen nicht klar erkennbar.  
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen vorhanden.  
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.  
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 370 cm x 530 cm). 
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 67 m lang. Er ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 6 % über eine Strecke von 24 m.  
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang und über den Nebeneingang per Rampe.  
  • Die Rampe hat eine Neigung von 17 % und eine Gesamtlänge von 110 m.
  • Die Räume im Erdgeschoss sind stufenlos zugänglich. Die Räume im Kellergeschoss sind über den Nebeneingang und die Räume im Obergeschoss nur über Treppen erreichbar.    
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit. 
  • Die Exponate/Stationen/Objekte und die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen sichtbar und lesbar. 
  • Im Speiseraum ist ein unterfahrbarer Tisch (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm) vorhanden.  
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Kellergeschoss 

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 133 cm x 145 cm; vor dem WC 167 cm x 133 cm;
    links neben dem WC 42 cm x 70 cm; rechts neben dem WC 93 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.  
  • Es gibt eine induktive Höranlage. 
  • Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. 
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen). 

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen mitgebracht werden. 
  • Die Eingangsbereiche sind visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.  
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und/oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Die Treppenauf- und abgänge sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name der Burg ist von außen nicht klar erkennbar.  
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen vorhanden.  
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.  
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Januar 2022 - Dezember 2024

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung"

Bildergalerie

Kolvenburg

Adresse & Kontakt

Kolvenburg
An der Kolvenburg 3
48727 Billerbeck
10

Telefonnummer:02543 1540
E-Mail-Adresse:kolvenburg@kreis-coesfeld.de
Website:https://kolvenburg.de/

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