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Kunsthalle Emden

Emden

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Für allgemeine informationen besuchen Sie bitte die Website www.kunsthalle-emden.de

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 380 cm x 550 cm).
  • In 90 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 120 cm x 185 cm groß. Die Aufzugtür ist 100 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollator

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 82 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten (Audioguide)
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten, jedoch nicht für gehörlose Menschen.
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen).

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Treppenstufen sind visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate/ sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten: Audioguide
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung angeboten, jedoch nicht für blinde Menschen.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der selbständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 380 cm x 550 cm).
  • In 90 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 120 cm x 185 cm groß. Die Aufzugtür ist 100 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollator

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 82 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten (Audioguide)
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten, jedoch nicht für gehörlose Menschen.
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen).

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Treppenstufen sind visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate/ sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten: Audioguide
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung angeboten, jedoch nicht für blinde Menschen.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der selbständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Februar 2020 - Januar 2023

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung"

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Adresse & Kontakt

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Hinter dem Rahmen 13
26721 Emden
9

Telefonnummer:+49 4921 975050
E-Mail-Adresse:kunsthalle@kunsthalle-emden.de
Website:http://www.kunsthalle-emden.de

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